Pass & Visum - Ins Land deiner Träume - aber nur mit Pass und / oder Visum
Du siehst dich schon in London im Büro sitzen oder als KFZ-Mechanikerin in einer coolen Auto-Werkstatt in Kalifornien unterm Mustang liegen? Damit du überhaupt ins Land deiner Träume für einen beruflichen Aufenthalt einreisen darfst, musst du einige Formalitäten beachten. Je nachdem, wohin deine Reise geht, brauchst du entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass und eventuell ein zusätzliches Visum.
Lästig, aber notwendig: Vorschriften beachten
Jedes Land hat eigene aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Informiere dich schon vor deiner Abreise bei deiner Entsende- oder Fördereinrichtung, welche Formalitäten noch zu Hause oder nach Ankunft vor Ort zu erledigen sind. Ausländische Behörden verlangen zum Beispiel häufig eine bestimmte Form von Praktikumsvereinbarung, zu der auch ein Ausbildungsplan gehört, den du vorher mit den beteiligten Organisationen abstimmen musst. In Frankreich muss beispielsweise eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung an der Vermittlung des Praktikums beteiligt sein.
Oder es sind häufig auch bestimmte Versicherungen vorgeschrieben, die nur bei anerkannten Gesellschaften abgeschlossen werden dürfen. Nach der Einreise musst du dich in manchen Ländern bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Aber keine Sorge: Gute Organisationen unterstützen dich bei diesen Formalitäten und bereiten auch alles soweit wie möglich vor.
Informiere dich auch, welche Zollvorschriften bei der Einreise zu beachten sind. Bestimmte Güter dürfen nicht oder nur in bestimmter Menge eingeführt werden. So dürfen z.B. keine Früchte nach Neuseeland mitgenommen werden. Verstöße werden streng bestraft. Aktuelle Informationen findest Du in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Bespreche alle diese Fragen auch vorab mit der Beratungsstelle oder der Organisation, die dich betreut.
Einige Fragen zum Thema Visum haben wir dir hier zusammengefasst. Beachte jedoch, dass dies allgemeine Informationen sind - bei speziellen Fragen helfen wir gerne persönlich weiter!
Während deines Praktikums innerhalb der Europäischen Union (EU) brauchst du für Reisen und Aufenthalte nur einen gültigen Personalausweis.
Für Länder, die nicht zur EU gehören, benötigst du zur Einreise einen Reisepass (oder Nationalpass deines Herkunftslandes, wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast). Der Reisepass ist ein Papierdokument mit mehreren Seiten.
Wenn Du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast, brauchst du vielleicht auch ein Visum für den Aufenthalt in einem Land, das zur EU gehört. Erkundige dich rechtzeitig beim Konsulat oder bei der Botschaft deines Wunschlandes, welche Einreisebestimmungen für dich gelten. Achte darauf: Du benötigst neben dem Visum auch einen (ausländischen) Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer und der muss ggfs. beim Konsulat oder der Botschaft des Herkunftslands frühzeitig beantragt werden.
Ein Visum ist die Bestätigung eines anderen Landes, dass du einreisen und dich dort zu einem bestimmten Zweck aufhalten darfst. Ein Visum kommt als Aufkleber oder Stempel auf eine Seite deines Reisepasses. Einige Länder - wie Kanada und Australien – stellen nur ein elektronisches Bestätigungsschreiben aus. Der Eintrag im Pass wird dann erst bei deiner Einreise von der Grenzkontrolle vorgenommen.
In vielen Ländern außerhalb der EU besteht für Deutsche eine Visumpflicht. Die genauen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige findest du für alle Länder der Erde beim Auswärtigen Amt. Auf der Seite "Reise- und Sicherheitshinweise" des Auswärtigen Amtes kannst du dein Zielland auswählen und erhältst unter Menüpunkt "5. Einreise und Zoll" die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Du musst das Visum vor der Abreise in Deutschland bei einem Konsulat oder einer Botschaft des betreffenden Landes beantragen (z.B. beim Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt).
Für Praktikum und berufliche Aus- und Weiterbildung gibt es in vielen Ländern ein spezielles Visum (z.B. das J1-Visum für die USA). Außerdem gilt ein Visum häufig nur für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Bildungseinrichtung.
Wenn du an einem Programm teilnimmst, unterstützt dich die betreffende Organisation oder Stiftung bei der Beantragung. Wenn du deinen Aufenthalt ganz selbständig organisierst, kannst du auch einen privaten Dienstleister nutzen. Viele ausländische Botschaften und Konsulate haben auch eigene Beratungsangebote und informative Websites.
Wichtig ist, dass du darauf achtest, was die gerade aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren für die Visumbeantragung sind. Sie ändern sich häufig. Aktuelle und verbindliche Auskünfte findest du nur direkt auf den Internetseiten der ausländischen Konsulate oder Botschaften.
Für einzelne Länder kann es schwierig sein, das passende Visum für deinen Aufenthaltszweck „Praktikum/praktisches Lernen während der Berufsausbildung“ zu identifizieren. Plane daher am besten Vorlaufzeit von drei Monaten für die Organisation des Visums ein.
Entscheidend ist auch die richtige Visumsart: Mit einem Touristenvisum darfst du auf keinen Fall ein Praktikum machen oder in einem Unternehmen arbeiten, denn es enthält keine Genehmigung für das Arbeiten im Ausland.
Achte unbedingt darauf, dass du ein Visum für den Aufenthaltszweck „Praktikum/praktisches Lernen während der Berufsausbildung“ beantragst. Es gibt Länder, wo dies schwierig sein kann, da Praktika oder eine duale Berufsausbildung nicht üblich oder unbekannt sind. Plane daher ausreichend Vorlaufzeit für die Beantragung des Visums ein.
Und auch mit dem richtigen Visum darfst du meist nur in einem bestimmten Betrieb tätig sein. Sonst machst du dich strafbar und kannst z.B. auch deinen Versicherungsschutz verlieren. Der finanzielle Schaden kann groß sein, sogar Einreiseverbote für die Zukunft drohen dir.
Die Kosten für ein Visum können je nach Zielland und Aufenthaltsdauer sehr unterschiedlich sein. Lass dich davon aber nicht abschrecken. Insbesondere wenn du für dein Auslandspraktikum ein Förderstipendium erhältst, beinhalten diese oftmals auch die finanzielle Unterstützung für entstehende Visumskosten. Erkundige dich daher bei deinem Programmanbieter, ob Visumskosten in der Förderung enthalten sind. Keinesfalls solltest du aus finanziellen Gründen auf ein touristisches Visum ausweichen - damit darfst du nämlich im Zielland nicht arbeiten!
Es kann auch vorkommen, dass du bei der Beantragung eines Visums oder auch bei der Ankunft im Gastland zu deinem geplanten Auslandsaufenthalt befragt wirst. Wenn du alle Fragen ruhig und höflich beantwortest, kann nichts passieren. Wenn du aber patzig oder unlogisch antwortest, kann das Land deine Einreise ablehnen. Denn ein Visum ist keine Garantie für die Einreise: Jedes Land hat das Recht und die Freiheit dich wieder nach Hause zu schicken, z.B. bei Sicherheitsbedenken oder wenn du gegen Zollvorschriften verstößt. Und dann siehst du womöglich von deinem Gastland nicht mehr als den Beamten im Konsulat in Deutschland oder die Ankunftshalle eines Flughafens.