Wenn Du von der Berufsschule oder deinem Betrieb innerhalb der Europäischen Union entsendet wirst, greift in der Regel deine gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Sie deckt aber meist nicht alle Kosten ab, die entstehen können, wenn dir etwas passiert oder du krank wirst. Denn welche Behandlungen und Medikamente die gesetzliche Kasse bezahlt, richtet sich nach dem jeweiligen Land. Deshalb kann es dir passieren, dass du eine teurere Behandlung aus eigener Tasche zahlen musst. Daher solltest du Zusatz-Versicherungen abschließen.
Außerdem musst du im Ausland die Kosten für eine Behandlung häufig vorstrecken. Und bei deiner gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung kannst du diese Ausgaben meist nicht kurzfristig ersetzen lassen. Zudem hast du keinen Ansprechpartner, den du – wie bei einem privaten Versicherungspaket – 24 Stunden am Tag über eine Notrufnummer um Rat und Unterstützung bitten kannst. Ein Freizeitunfall oder ein Rücktransport in die Heimat werden ebenfalls nicht bezahlt.
Außerhalb der Europäischen Union ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unabdingbar. Eine Blinddarm-Operation im außereuropäischen Ausland kann gut und gerne 40.000 € kosten und ein Krankenrücktransport mit einem Ambulanzflug auch schon mal bis zu 100.000 €.
Für die Arbeitszeit in deinem Praktikumsbetrieb ist zudem eine betriebliche Unfallversicherung wichtig. Da dein Auslandspraktikum als Teil deiner Ausbildung gilt, bist du in der Regel auch im Ausland durch die betriebliche Unfallversicherung deines Ausbildungsbetriebs oder deiner Berufsschule geschützt. Es gibt auch die Möglichkeit eine Zusatz-Versicherung abzuschließen. Dann bist du bestens abgesichert, wenn dir bei der Arbeit etwas passiert.